Sterbefall an öffentlichem Ort
- In diesem Fall werden Sie in der Regel von der Polizei über den Sterbefall informiert. Diese wird Sie über den Todesort informieren und darüber, wohin der Leichnam überstellt wurde. In den meisten Fällen wird der Verstorbene zur Klärung der Todesursache in die nächste Prosektur überstellt.
- Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit der Bestattung Köflach auf. Wir sind immer für Sie erreichbar! 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Alle weiteren Schritte besprechen wir mit Ihnen gemeinsam.
- Wir holen für Sie die erforderliche Freigabe des Verstorbenen bei der zuständigen Behörde ein und veranlassen alle weiteren Schritte.
- In solch einem Fall besteht meist nicht die Möglichkeit, sich vom Verstorbenen würdevoll zu verabschieden. Wir stellen Ihnen gerne unsere Vorverabschiedungsräumlichkeiten zur Verfügung. Hier können sich die Familie, Freunde und Bekannte am offenen Sarg noch einmal persönlich von Ihrem geliebten Menschen verabschieden.