Trauerfall

Sterbefall zu Hause

  • Um einen Verstorbenen abholen zu dürfen, ist die Freigabe zur Bestattung durch die Totenbeschau, welche vom zuständigen Totenbeschauarzt (Distriktarzt bzw. Gemeindearzt) zur Klärung der Todesursache durchgeführt wird, nötig.  Dieser stellt dann die Anzeige des Todes (Totenbeschaubefund) aus. Gerne verständigen wir diesen Arzt für Sie.
  • Die Aufnahme des Sterbefalls, das heißt die Erteilung des für die Bestattungsdurchführung erforderlichen Auftrags, sollte ehest möglich erfolgen. Dazu ersuchen wir Sie, einen Termin bei uns vor Ort wahrzunehmen.
  • Im Rahmen des Aufnahmegesprächs wird der Termin für die Beerdigung fixiert, welcher mit den Angehörigen, dem Beerdigungsinstitut, der Friedhofsverwaltung und dem Pfarramt abgestimmt wird. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie.
  • Um Ihnen Behördenwege und Erledigungen, welche die Beerdigung betreffen, zu erleichtern bzw. abzunehmen, ersuchen wir Sie folgendes vorzubereiten:
     

Geburtsurkunde, Geburts- oder Taufschein, Staatsbürgerschaftsnachweis, Auszug aus der Heimatrolle oder Heimatschein, Nachweis des akademischen Grades, Reisepass bei ausländischen Staatsbürgern, Heiratsurkunde (Scheidungsurteil), Meldezettel, Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.