Trauerfall

Sterbefall im Ausland

  • Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland erfolgt die Verständigung der Angehörigen durch die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Polizei).
  • Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit der Bestattung Köflach auf. Wir sind immer für Sie erreichbar! 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Alle weiteren Schritte besprechen wir mit Ihnen gemeinsam.
  • Wir übernehmen die Überführung aus allen europäischen Staaten und organisieren den Rücktransport für Sie.

 

Für die Ausstellung der Sterbeurkunde sind beim Standesamt folgende Dokumente des Verstorbenen vorzulegen: Geburtsurkunde, Geburts- oder Taufschein, Staatsbürgerschaftsnachweis, Auszug aus der Heimatrolle oder Heimatschein, Nachweis des akademischen Grades, Reisepass bei ausländischen Staatsbürgern, Heiratsurkunde (Scheidungsurteil), Meldezettel, Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.